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Abstimmung Ortsplanungsrevision

Stellungsnahme der GGR-Fraktion der SVP Steffisburg zum Flyer der Grünen u.a.

Mit Befremden hat die GGR Fraktion der SVP den Flyer der Grünen und Anderer zur Kenntnis genommen. Der Inhalt dieses Flyers ist unseriös, irreführend und die Aussagen entsprechen überhaupt nicht den Ausführungen betreffend der Pfrundmatte in der Botschaft zur Gemeindeabstimmung auf Seite 22.

Dazu nehmen wir grossmehrheitlich wie folgt Stellung:

1. Die Aussage, dass die bestehende Alterssiedlung abgebrochen würde, stimmt so nicht.
Richtig ist, dass vor einem Eventuellen Abbruch der Alterssiedlung überprüft werden muss, ob deren Sanierung technisch, wirtschaftlich und ökologisch sinnvoller wäre als ein Neubau.(s.auch Botschaft S.22 d)

2. Die Aussage, dass Wohnungen im oberen Preissegment erstellt würden stimmt nicht.
Richtig ist: Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, was auch so gefordert würde, dass eine gute soziale Durchmischung auf dem gesamten Areal möglich ist ( Angebote für Jung und Alt, für Singles und im speziellen auch für Familien) siehe auch Hompage www.steffisburg.ch; Aktuelles; Fakten zur Revision Ortsplanung; Fragen und Antworten Pt.3

3 . Die Aussage, dass die Pfrundmatte durch 16 m hohe Bauten verschandelt würde, stimmt nicht.

Richtig ist, dass eine ortsbaulich qualitätsvolle Überbauung entstehen soll, welche sich optimal ins Ortsbild und das Landschaftsbild einfügt, insbesondere in die Umgebung der schützenswerten Bauten (Ensemble um und mit der Dorfkirche).
Siehe auch Botschaft S. 22 a
Als Grundeigentümerin der Parzellen Pfrundmatte, kann die Einwohnergemeinde jederzeit entscheiden, wie eine zukünftige Nutzung geregelt wird. Die definitive Höhenentwicklung ist mit einem qualitätssichernden Verfahren zu bestimmen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die maximale Höhe.
Es würde nicht die ganze Fläche verbaut. Die Überbauung darf maximal 60% der Flächen der beiden Parzellen beanspruchen, dadurch kann ein wertvoller grüner Freiraum von mindestens 40% geschaffen werden. (siehe auch Botschaft S. 22 d)

4. Die Aussage, dass die Pfrundmatte für Luxuswohnungen geopfert werden darf, stimmt nicht.
Richtig ist: Die Esther-Schüpbach-Stiftung war bisher als Einzige in unserer Region seit je her verpflichtet, preisgünstigen Wohnraum für Bewohnerinnen und Bewohner anzubieten. Mit der vorgesehenen guten sozialen Durchmischung, besteht auch in Zukunft die Möglichkeit zu günstigem Wohnraum. Als Grundeigentümerin der Parzellen Pfrundmatte kann die Einwohnergemeinde mit einem entsprechend günstigen Baurechtszins wesentlich darauf Einfluss nehmen.

5. Die Visualisierung auf Seite 2 des Flyers ist irreführend.
In Steffisburg dürfen solche Hochhäuser gar nicht gebaut werden. Es ist ein Maximum von 8 Stockwerken möglich.

6. Für das Verkehrschaos im Oberdorf ist in erster Linie der Duchgangsverkehr und besonders derjenige Richtung Flüeli verantwortlich, nicht die Ortsplanungsrevision.

7. Die Aussage, dass es nach einer Realisierung sämtlicher Projekte in den nächsten 15 Jahren Platz für mehr als 2500 Personen Platz gibt, ist aus der Luft gegriffen.
Richtig ist, dass bei vollständiger Ausschöpfung des Baulandkontigents ein Wachstum von 1670 Raumnutzern (Einwohner/innen und Arbeitsplätze) resultieren würde. (siehe auch „Fakten zur Revision der baurechtlichen Grundordnung“ auf der Homepage der Gemeinde Steffisburg)

Empfehlungen allgemein:
Besuchen Sie die Hompage der Gemeinde www.steffisburg.ch; (Aktuelles; Fakten zur Revision Ortsplanung).Dort finden Sie weitere wichtige Informationen zum Thema Pfrundmatte.

Alle GGR-Fraktionen empfehlen ein Ja zur Revision der Ortsplanung. Es wäre fatal, wenn die ausgewogene, mit sehr grossem Personal- und Finanzaufwand erarbeitete Revision der Ortsplanung durch ein einzelnes Projekt verworfen würde.

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